- Für die einzelnen Kompetenzbereiche (Vermittlung Methodischer Kompetenzen, Sozialer Kompetenzen und des Praxisbezugs) werden die jeweiligen Anforderungen bzgl. der dort erfassten Kriterien definiert. Für das Erfüllen dieser Anforderungen werden jeweils Punkte vergeben. Bei einigen Kriterien wurden quantitative Mindestzahlen vorausgesetzt (z.B. für den Anteil an Lehre für externe Praktiker). Orientierungsgrundlage war dabei in der Regel der Median in der Gesamtstichprobe; bei einigen Kriterien, z.B. der Praxiserfahrung der Lehrenden und dem Anteil der Lehre durch Praktiker von außerhalb der Hochschulen wurden für Universitäten bzw. Fachhochschulen unterschiedliche Maßstäbe angelegt, da sich beide Hochschultypen hier beträchtlich (z. T. auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben) unterscheiden.
- In die Gesamtbewertung gehen die drei Teilbereiche gleichgewichtig ein. Daher wurden die Einzelbewertungen, die aufgrund unterschiedlicher Zahl an Kriterien mit unterschiedlichen Maximalpunktzahlen versehen sind, vor der Berechnung der Gesamtpunktzahl einheitlich auf einen Wert von jeweils 15 Punkten standardisiert.
Auf dieser Grundlage sind aus den drei Teilbereichen maximal 45 Punkte zu erzielen, aus denen ein Gesamtrating von *** bis * erstellt wurde.
| Gesamtbewertung (max. 45 Punkte) |
| *** |
ab 30 Punkte |
| ** |
15 bis unter 30 Punkte |
| * |
unter 15 Punkte |
Bewertet werden einzelne Studiengänge. Im CHE Hochschulranking wird im Internet auf der Detailseite des Studiengangs zusätzlich zur Punktzahl die Zahl der erreichten Sterne ausgewiesen. In der Internetdarstellung des CHE Hochschulrankings wird darüber hinaus für jeden Fachbereich der beste Bachelor- und der beste Masterstudiengang ausgewählt und dargestellt. Um eine einheitliche Darstellung mit dem CHE Hochschulranking zu erreichen, wurden die im Praxis-Check vergebenen Sterne in die üblichen Gruppen (Spitzen-, Mittel- und Schlussgruppe) übersetzt. |