Einige Bundesländer haben in den letzten Jahren die Einführung von Studienbeiträgen beschlossen und entsprechende Gesetze verabschiedet: Als erstes wurden allgemeine Studienbeiträge in NRW und Niedersachsen erhoben. Dort zahlen die Studienanfänger seit dem Wintersemester 2006/2007; seit dem Sommersemester 2007 werden Studienbeiträge für alle Studierenden erhoben. In Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg gilt seit dem Sommersemester 2007 eine allgemeine Beitragspflicht (Hamburg hat sein Modell 2008 aber grundlegend neu gestaltet und auf nachlaufende Zahlungen umgestellt). Hessen und das Saarland haben allgemeine Studienbeiträge zu Beginn des WS 2007/2008 eingeführt; Hessen hat allerdings aufgrund veränderter Mehrheiten im Landtag die allgemeinen Studienbeiträge zum WS 2008/2009 wieder abgeschafft. Das CHE hat einen Vergleich der Länderregelungen vorgelegt, der die getroffenen länderspezifischen Regelungen detailliert bewertet (siehe unten).
Auch wenn die landesspezifischen Regelungen sich in einigen Aspekten unterscheiden, in einem Punkt stimmen sie überein: In allen Bundesländern, die Studienbeiträge erheben, wurden gleichzeitig auch Darlehenssysteme zur Finanzierung der Gebühren sowie Regelungen zur Befreiung von Gebühren umgesetzt. Damit ist der wesentlichste Punkt zur Sicherung der Sozialverträglichkeit bzw. zur Verhinderung einer abschreckenden Wirkung gesichert.
Um Transparenz und Orientierung auf dem in diesem Zusammenhang entstehenden Markt für Studienkredite zu schaffen, untersucht das CHE jährlich alle bekannten Anbieter von Studienkrediten, -fonds und -darlehen. (siehe www.CHE-Studienkredit-Test.de). |